crazy_budgie
08.06.2002, 15:05
Hallo!
Ich lern gerade GK, über die Wahlen zum Bundestag, und da steht als einzige Besonderheit die Überhangmandate. Aber wenn das zu viele sind, gibt's doch irgendwie noch Ausgleichsmandate, oder erinner ich mich da falsch? Könnt mir da vielleicht jemand sagen, wie genau da die Bedingungen sind, wär echt nett!
Danke!
MfG CB
Ich lern gerade GK, über die Wahlen zum Bundestag, und da steht als einzige Besonderheit die Überhangmandate. Aber wenn das zu viele sind, gibt's doch irgendwie noch Ausgleichsmandate, oder erinner ich mich da falsch? Könnt mir da vielleicht jemand sagen, wie genau da die Bedingungen sind, wär echt nett!
Danke!
MfG CB