Ich finde in der Trinkwasserverordnung einfach keine Grenzwerte für die Elemente Li, Zn, Sr und U. Vielleicht gibt es ja keine (was ich mir bei den drei zuerst genannten Elementen durchaus vorstellen kann), aber kein Grenzwert für Uran?
§ 2
(1) In Trinkwasser dürfen die in der Anlage 2 festgesetzten Grenzwerte für chemische Stoffe nicht überschritten werden.
(2) Andere als die in der Anlage 2 aufgeführten Stoffe und radioaktive Stoffe darf das Trinkwasser nicht in Konzentrationen enthalten, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu schädigen.
(3) Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen oder die Beschaffenheit des Trinkwassers nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach dem Stand der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles möglich ist.
Anlage 7:
Wie schon Kutti gepostet hat, gilt für Zink der Richtwert 5 mg/l und für Kupfer 3 mg/l. Der Richtwert gilt nach Stagnation von 12 Stunden. Innerhalb von 2 Jahren nach der Installation von verzinkten Stahlrohren (bzw. Kupferrohren) gilt der Richtwert ohne Berücksichtigung der Stagnation.*)
*) Die Werkstoffe Kupfer und verzinkter Stahl sind in Abhängigkeit von der Wasserqualität nur entsprechend dem Stand der Technik zu verwenden oder einzusetzen.
Phoebas
16.11.2001, 19:29
Also der Richtwert für Zn hilft mir ja schon mal weiter.
Wonach entscheide ich aber, ob die 3 mg/l Sr oder 0,003 mg/l U in meiner Wasseranalyse gesundheitsschädlich sind?
hippie
16.11.2001, 20:04
Wie wäre es mit einer Anfrage bei der lokalen Wasserschutzbehörde?
Phoebas
17.11.2001, 11:31
Hey, das ist eine prima Idee! Blöderweise ist jetzt Wochenende, und ich muss die Ausarbeitung bis Montagvormittag machen :(
Phoebas
17.11.2001, 15:30
@ Kutti:
Mir fällt gerade auf, dass in deiner Tabelle oben einige Grenzwerte falsch sind: