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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkauf von Lebensmitteln mit abgelaufenem MHD


Luke
18.09.2001, 21:52
Moin,

als Student muß man ja mit seinem Geld ziemlich haushalten. Man(n) spart halt, wo's geht. In vielen Geschäften gibt es "Abteilungen" (also irgendwelche Ecken in einem Regal), indem die Lebensmittel zu stark herabgesetzten Preisen feilgeboten werden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (manche sagen fälschlicherweise auch Verfallsdatum) kurz vor dem Erreichen ist.

Meine Frage dazu: Ist es eigentlich gesetzlich gestattet auch Lebensmittel zu verkaufen, deren MHD schon vor einigen Tagen abgelaufen ist?
Und falls da nicht der Fall sein sollte, was kann dem Lebensmittelgeschäft "blühen", wenn es das doch tut und erwischt oder evtl. auch von jemandem angezeigt wird?

Schonmal besten Dank für Antworten.

Luke

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hanonymer
30.12.2001, 13:32
Bei Waren mit abgelaufenenm MHD im Supermarkt geht i.d.R. die Haftung des Herstellers für die Verzehrsfähigkeit des Lebensmittels auf den Inverkehrbringer, sprich den Händler im supermarkt über.
Er darf es verkaufen, muss jedoch garantieren, daß das Lebensmittel noch in Ordnung ist.
Die Lebensmittelkontrolleure nehmen gerne solche Proben mit, da die Wahrscheinlichkeit, verdorbene Ware zu finden , dabei wesentlich höher ist!!

Adam
30.12.2001, 14:43
@Luke

Sparen hin oder her...wenn es um die Gesundheit geht sollte man nicht am falschen Ende sparen...


Gruß
Adam

hanonymer
30.12.2001, 16:42
man könnte sich auch einmal auf die "gesunden" 5 Sinne stützen und das prüfen, was man kauft und ist.......

bm
30.12.2001, 18:26
06/02. Stand auf einer Mineralwasserflasche.?

nobody
28.01.2002, 13:18
Aus aktuellem Anlass (haben heute genau dies in der Vorlesung Lebensmittelrecht :( durchgenommen)

Also (kompliziert!) das direkte Gesetz was sich auf das MhD bezieht ist §7 LMKV (Lebensmittel-Kenzeichnungsverordnung)
Abs 1 Das MhD eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine speziefische Eigenschaften behält.

So, sonst wird kein Bezug darauf genommen was passiert wenn das MhD abgelaufen ist. Das heist, das, wenn MhD abgelauffen, nicht zwangsläufig ein bedarf zum Handel (aus dem Verkehr zu nehmen) besteht. Ausnahme wenn es gegen §8 LMBG (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz) verstösst.
LMBG §8 Verbote zum Schutz der Gesundheit
Abs. 2 Stoff, deren Verzehr geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen, als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen;

wobei ich denke das für solche Produkte eher ein Verbrauchsdatum angegeben wird (z.B. für Hackfleisch). Denn dann gilt §7a LMKV
Abs. 1 Bei im mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verdeblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, ist anstelle des MhD`s das Verbrauchsdatum anzugeben.
Abs. 4 Lebensmittel nach Abs. 1 dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

So ich hoffe nun ist die rechtliche Lage geklärt :confused: