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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fachkreise nach § 10 HWG


nobody
31.07.2001, 21:37
Auf verschiedenen Pharmazieseiten taucht immer wieder ein Hinweis auf § 10 Heilmittelwerbegesetz auf.
Bei einer Seite über Arzneimittel (ist wohl so ne Art Rote Liste im Internet) muß man sich registrieren. Man kann dies aber nur, wenn man zu den Fachkreisen in § 10 HWG gehört. Ich würde nun gerne wissen, ob man als (angehender) Chemiker auch dazugehört.
Vielen Dank Holger

buba
31.07.2001, 22:02
Versuch es mal mit "Doccheck Light (http://www.doccheck.de/passwort/light.htm)" für beispielsweise Chemiker und Chemiestudenten. Damit kommst du auf folgende passwortgeschützte Seiten: http://www.doccheck.de/websites/light.htm

CO-Küchler
01.08.2001, 00:10
Bei http://www.rote-liste.de/ kann man sich auch als Chemie-Student registrieren lassen! Die sehen das nicht so eng...