nobody
31.07.2001, 21:37
Auf verschiedenen Pharmazieseiten taucht immer wieder ein Hinweis auf § 10 Heilmittelwerbegesetz auf.
Bei einer Seite über Arzneimittel (ist wohl so ne Art Rote Liste im Internet) muß man sich registrieren. Man kann dies aber nur, wenn man zu den Fachkreisen in § 10 HWG gehört. Ich würde nun gerne wissen, ob man als (angehender) Chemiker auch dazugehört.
Vielen Dank Holger
Bei einer Seite über Arzneimittel (ist wohl so ne Art Rote Liste im Internet) muß man sich registrieren. Man kann dies aber nur, wenn man zu den Fachkreisen in § 10 HWG gehört. Ich würde nun gerne wissen, ob man als (angehender) Chemiker auch dazugehört.
Vielen Dank Holger