Hallo,
kann mir eigentlich mal einer sagen, wie man mit folgenden radioaktiven Stoffen umgeht:
1. Uranylnitrat
2. Radium(salze)
Muss man Ra. eigentlich in einem Bleimantel aufbewahren?
Uranylnitrat glaube ich nur in einem Alumantel, oder?
Danke schon mal im Vorraus.
hippie
17.06.2001, 20:14
ich hoffe du fragst nicht, weil du das zeug zu hause rumliegen hast...
radioaktive stoffe gehören alle in einen gut gekennzeichneten bleibehälter.
die strahlenschutzverordnung, steht
hier (http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/strlschv/inhalt.html)
nobody
17.06.2001, 20:18
Zuhause rumliegen habe ich es ganz bestimmt nicht. (Wie soll ich den an das Zeug kommen, nich mal CHEMO TRADE hat das Zeug (Ra), abgesehen davon ...)
Ich meine jetzt eher was für die Praxis!
Verstrahlt
17.06.2001, 20:38
Bei vielen chemiefirmen kannst du Strahlenschutzschirme und Strehlenschutzkleidung kaufen. Die schreiben auch immer, wie die zu gebrauchen ist, und mit welchen Stoffen du wie arbeiten kannst oder musst. :)
nobody
17.06.2001, 20:45
Diese Schutzschirme kenne ich (zB. von Merck)
aber kann man die auch bei Radium verwenden?
Verstrahlt
17.06.2001, 21:08
Bei den Schirmen steht immer, gegen welche Strahlungsarten sie schützen (meistens Alpha und Betta). Ich weiss leider nicht, was für eine Strahlung von Rdium ausgeht. Aber wenn du weisst, welche es ist, weisst du, ob du die Schirme benutzen kannst. :)
nobody
17.06.2001, 22:05
Hauptsächlich aplpha, aber was ist mit der gamma Strahlung, die als Begleiterscheinung auftritt?
Verstrahlt
17.06.2001, 22:09
Schwer zu sagen alphastrahlung ist nicht so heftig. kannst ein blatt Papier als Scirm nehmen. Viele Schirme für alpha sond gewöhnliches Plexiglas (aber relativ dick). Gamma ist schon schlimm die geht fast überall durch odr? Da brauchst du scon was dickeres (Blei) bin mit bei der Gamma aber nicht sicher.
Sorry
nobody
17.06.2001, 22:21
Ja, alpha-Strahlung ist überhaupt kein Problem. Aber gamma-Strahlung
Verstrahlt
17.06.2001, 22:24
Originalnachricht erstellt von laborfutzie
Ja, alpha-Strahlung ist überhaupt kein Problem. Aber gamma-Strahlung
trotzdem sollte man die alphastrahlung nicht unterschätzen
nobody
17.06.2001, 22:36
Ja, ich weiß. Aber immerhin wird sie durch eine 30cm dicke Luftschicht zu 98% (habe ich mal gelesen) absorbiert. Und die Haut wird nicht viel mehr angegriffen, wie an einem heißen Sommertag mit hohem UV-Wert. Aber gamma Strahlung dringt durch fast alles durch, und zerstört damit auch lebenswichtige Organe.
Verstrahlt
17.06.2001, 22:39
Ich finde mit Strahlung sollte man so oder so nicht herumspielen, egal um welche es sich handelt;)
hippie
17.06.2001, 22:45
Ja, alpha-Strahlung ist überhaupt kein Problem. Aber gamma-Strahlung
nein, Ist allerdings alphastrahlendes Material im Körper aufgenommen, ist die Strahlung hochschädigend, denn sie ionisiert die unmittelbare Umgebung. Diese Tatsache wird durch die Definition der Äquivalentdosis berücksichtigt.
und nocheinmal, das herumexperimentieren mit radioaktiven präperaten ist nix fürs heimlabor und auch nichts fürs schullabor, strahler unterliegen der Strahlenschutzverordnung (http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/strlschv/inhalt.html). dort steht was du wie darfst bzw nich darfst
buba
17.06.2001, 22:53
Originalnachricht erstellt von hippie
leider habe ich keine quelle vorliegen, in der spezifische strahlungswerte genannt sind, aber stoffe mit einer strahlung von mehr als 100 Bequerel/g sind anzeigepflichtig!
1 g Radium hat eine Aktivität von 1 Curie = 3,7·1010 Bq
Uran: 25381 Bq/g
Uranylnitrat: 12031 Bq/g
Thoriumnitrat: 3290 Bq/g
siehe auch http://www-med-physik.vu-wien.ac.at/physik/ws95/w9590dir/w9592000.htm
nobody
17.06.2001, 22:57
das es nichts fürs heimlabor ist, ist schon klar. Aber in der Schule haben wir feine Radiumpräperate, an die allerdings nur der Lehrer kommt!
hippie
17.06.2001, 22:58
StrlSchV Anlage III (zu § 4 Abs. 2) Genehmigungs- und anzeigefreier Umgang
< Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1353 - 1354 >
Teil A: Genehmigungs- und anzeigefrei nach § 4 Abs. 2 Satz 1 ist1. der Umgang mit radioaktiven Stoffen, deren spezifische Aktivität weniger als 100 Becquerel je Gramm beträgt;2. der Umgang mit festen Stoffen, deren spezifische Aktivität an radioaktiven Stoffen natürlichen Ursprungs weniger als 500 Becquerel je Gramm beträgt;
dann sind also beide oben angesprochenen stoffe anzeigepflichtig!
nobody
17.06.2001, 23:29
Danke Buba, das habe ich gesucht.
Woher weißt du das? Buch, Internetseite?